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Erbrecht Starnberg - Die Testamentsvollstreckung

Nachlassplanung - Testamentsgestaltung - Nachlassverwaltung
Wir sorgen für eine einwandfreie Testamentsvollstreckung!

Eine Testamentsvollstreckung für Starnberg und Umgebung schützt Ihr Vermögen und regelt die Durchsetzung Ihres letzten Willens. Vertrauen Sie auf die Kompetenz der Kanzlei Hetsch. Als erfahrene Steuerberater und Wirtschaftsprüfer betreuen wir die Region Starnberg und Umgebung. Mit uns bekommen Sie einen vertrauenswürdigen Partner, der Sie umfassend berät und für die Durchsetzung Ihrer Interessen einsteht.

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Deine Vorteile

Offenheit & Transparenz

Dein Vertrauen ist uns wichtig. Deshalb spielen wir von Anfang an mit offenen Karten und beziehen Dich mit ein.

Individuelle Konzepte

Wir schneidern Lösungen nach Maß angepasst an Deine individuellen Bedürfnisse. Das heißt für Dich: Du bezahlst nur das, was Du auch tatsächlich brauchst.

Modernste Technologien

Wir sind nicht nur hinsichtlich unserer steuerlichen Expertise auf dem neuesten Stand, sondern auch „up to date“ was die technischen Hilfsmittel angeht.

Moderne Kommunikation

Deine Zeit ist kostbar. Deshalb nutzen wir ausschließlich effiziente Kommunikationsmethoden wie belegloses Buchen, Online Portale oder Video-Konferenzen.

Keine Überraschungen beim Honorar

Verwunderung bei der Abrechnung? Gibt es bei uns nicht. Wir setzen auf Kostentransparenz und klären im Vorfeld, welches Honorar wir erheben.

Die Erbschaft und was sie vorallem über die Testamentsvollstreckung wissen sollten

Allgemeines zum Erbrecht

Die Anwendung vom Erbrecht in Starnberg und Umgebung setzt sich mit der konkreten Regelung eines Nachlasses auseinander. Viele Menschen setzen zu Lebzeiten ein Testament auf, das die Übertragung sämtlicher Vermögenswerte (Beispiel: Barvermögen) an die Erben regelt. Aber auch ohne gültiges Testament greift das Erbrecht aufgrund der gesetzlich festgelegten Erbfolge. Dabei geht es beispielsweise um Pflichtteilsansprüche oder Erbschaftssteuer. Ein weiteres wichtiges Thema im Erbrecht ist die Testamentsvollstreckung.

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Die Testamentsvollstreckung als Teil des Erbrechts

Warum handelt es sich bei einer Testamentsvollstreckung überhaupt um eine erbrechtliche Angelegenheit? Weil jeder Erbfall unter das Erbrecht fällt und damit auch das Testament, das diesen regeln soll. Eine Testamentsvollstreckung erfolgt nur auf den ausdrücklichen Willen des Erblassers, also der Person, von der der Nachlass stammt. Erbvertrag oder Testament legen dies schriftlich fest. Je nach Wunsch des Erblassers gibt es einen oder mehrere Testamentsvollstrecker. Diese setzen sich beispielsweise jeweils mit bestimmten Teilen des Nachlasses auseinander. Mit einer Testamentsvollstreckung setzen Sie Ihren letzten Willen durch. Als Testamentsvollstrecker kommen grundsätzlich diverse Personen infrage. Empfehlenswert sind aber solche, die erstens eine neutrale Position einnehmen und zweitens imstande sind, die Verantwortung für dieses Amt zu übernehmen. Das kann im Einzelnen - je nach Erbfall - sehr anspruchsvoll sein.

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Die festgelegten Arten einer Testamentsvollstreckung für Starnberg und Umgebung

Was genau bestimme ich mit einer Testamentsvollstreckung? Im Wesentlichen lässt sie sich auf zwei verschiedene Arten festlegen. Eine Möglichkeit besteht darin, dass Sie den Testamentsvollstrecker ausschließlich damit betrauen, Ihre letztwillige Verfügung durchzusetzen. Der Begriff letztwillige Verfügung bezieht sich beispielsweise auf das Testament. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Testamentsvollstrecker über einen längeren festgelegten Zeitraum als Verwalter Ihres Nachlasses einzusetzen. Erst nach Ablauf dieser Frist geht der Nachlass an die Erben. Verfügen Sie diese Form der Testamentsvollstreckung, ist es sehr wichtig, eine konkrete Frist einzusetzen. Andernfalls bleibt der Nachlass 30 Jahre in Verwahrung, bevor er an die Erben übergeht.

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Steuerkanzlei Hetsch Stefan Hetsch

Stefan Hetsch

Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

Wie kann ich Dir helfen?

Du brauchst Unterstützung bei der Testamentsvollstreckung? Du benötigst Hilfe bei der Regelung der Erbschaft und wohnst in Starnberg oder in der näheren Umgebung?
Auf uns kannst Du zählen!

 

Dein Stefan Hetsch

 

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Die Testamentsvollstreckung festlegen

Wie organisiere ich die Testamentsvollstreckung nun konkret? Zunächst formulieren Sie als Erblasser Ihren letzten Willen in einem Testament. Darin legen Sie die Aufteilung Ihres Nachlasses fest und bestimmen dann den von Ihnen gewählten Testamentsvollstrecker und die Art der Testamentsvollstreckung. Das Testament beinhaltet ein Nachlassverzeichnis. So weiß der Testamentsvollstrecker später genau, um was er sich in Bezug auf Ihr Erbe kümmern muss. Wir unterstützen Sie mit unserer Nachlassberatung für Starnberg und Umgebung dabei, alle diese Dinge präzise festzulegen.

Die Themen Erbrecht und Testamentsvollstreckung im Kontext unserer Kanzlei

Sie fragen sich, was eine Kanzlei in ihrer Funktion als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit einer Testamentsvollstreckung zu tun hat? Zunächst einmal hängen mit Erbfällen und testamentarischen Regelungen viele steuerrechtliche Aspekte zusammen. Dementsprechend übernehmen wir rund um diese Themen eine umfassende beratende Tätigkeit. Wir leisten auch konkrete Hilfestellung, wenn es um das Aufsetzen eines Testaments geht. Schritt für Schritt formulieren wir gemeinsam Ihren letzten Willen, natürlich steueroptimiert. Zudem stehen wir Ihnen als Testamentsvollstrecker und damit professionelle Testamentsvollstreckung zur Verfügung. So stellen Sie gemeinsam mit uns sicher, Ihren letzten Willen präzise zu formulieren und durchzusetzen. Nutzen Sie unsere umfassende Nachlassberatung für Starnberg und Umgebung.

Nachlassverwaltung beim Experten

Eine Testamentsvollstreckung steht vor dem Hintergrund des komplexen Erbrechts. Deshalb erfordert sie Verantwortung, Fachwissen und Vertrauen. Setzen Sie dieses Vertrauen in unsere Kanzlei und unsere Testamentsvollstreckung für Starnberg und Umgebung. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch.