Betrieblicher Umweltschutz als Wettbewerbsvorteil

Der betriebliche Umweltschutz sorgt für eine signifikante Kosteneffizienz im Betrieb und wirkt sich bei der Kundenwerbung als Wettbewerbsvorteil aus. Ökologie und Ökonomie sind längst kein Widerspruch mehr.

Mit der Zertifizierung zum QuB Betrieb (Qualitätsverbund umweltbewußter Betriebe) haben wir alle unsere Prozesse durchleuchtet, unser tägliches Handeln hinterfragt und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess hinsichtlich des betrieblichen Umweltschutzes angestoßen.

 

Unsere Umweltpolitik orientiert sich an folgenden Leitlinien:

Die Kanzlei Hetsch hat sich zum Ziel gesetzt, Umweltorientierung und Prozess- und Ressourcenoptimierung in allen Geschäftsbereichen zum Maßstab des geschäftlichen Handelns zu machen. Ressourcenschonung und Ressourcenoptimierung sind Kernelemente der Kanzleiphilosophie.

Der Umweltgedanke wird durch die Unternehmensleitung vorgelebt. Die Mitarbeiter werden zu umweltgerechtem Verhalten angehalten und Entsprechend fortlaufend geschult. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Umweltschutz in unserer Kanzlei kontinuierlich zu verbessern und unsere negativen Umweltauswirkungen durch Prozess- und Ressourcenoptimierung zu reduzieren. Hierfür setzen wir uns jedes Jahr ein Umweltziel zur Verbesserung unserer betrieblichen Umweltleistung.

Ressourcen werden schonend eingesetzt und der Einsatz gefährlicher Stoffe, soweit es die innerbetrieblichen Arbeitsabläufe zulassen, weitestgehend vermieden. Durch systematische Implementierung effizienter Umweltprozesse in der gesamten Kanzlei, sollen auch zukünftig weitere Einsparmaßnahmen erkannt und umgesetzt werden.

Unsere Umweltpolitik leben wir intern und tragen diese an unsere Kunden und Mandanten weiter. Wir informieren interessierte Parteien via diversen Medien (Homepage/E-Mail/Kanzleizeitung) über unsere Umweltpolitik.

Die Funktion des Umweltbeauftragten übernimmt Frau Aline Bähnsch. Frau Bähnsch ist Ansprechpartnerin für unsere Kunden in allen Fragen und Anregungen rund um die Umweltpolitik bei der Kanzlei Hetsch. Als Unternehmen halten wir alle geltenden Vorschriften ein – sowohl im Bereich Rechtssicherheit, Arbeitssicherheit und natürlich auch alle umweltrechtlichen Regelungen.

Angestrebte Verbesserung: Übergeordnetes Umweltziel für die nächsten Jahre ist die Digitalisierung der Kanzleiprozesse. Für 2019 ist folgendes Ziel geplant: Weitere Reduzierung des jährlichen Druckvolumens von 96.000 Blatt im Jahr 2016 auf ca. 20.000 Blatt bis Ende des Jahres.

 

Angestrebte Verbesserung:

Übergeordnetes Umweltziel für die nächsten Jahre ist die Digitalisierung der Kanzleiprozesse.

Für 2019 ist folgendes Ziel geplant: 

Weitere Reduzierung des jährlichen Druckvolumens von 24.000 Blatt im Jahr 2018 auf ca. 20.000 Blatt bis Ende des Jahres.

 

 Kanzlei Hetsch Papierverbrauch

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