Steuerkanzlei Hetsch Nachfolgeplanung Bild

So individuell wie das Leben selbst 

Die Benennung eines Testamentsvollstreckers kann ein wichtiger Bestandteil der Nachfolgeplanung sein.

Durch unsere meist langjährige persönliche Beratung unserer Mandanten, sind wir der ideale Partner für eine Testamentsvollstreckung.

 

Ein Plan für privat und Firmen.

Im besten Falle haben wir bereits fachkundig Ihre Nachfolgeplanung begleitet.
Aufgrund der über den Tod hinausreichenden Verschwiegenheitspflicht und des verantwortungsbewussten Umgangs mit den Kenntnissen über die persönlichen Verhältnisse des Erblassers, können Sie uns beruhigt die Nachlassverwaltung oder Testamentsvollstreckung anvertrauen. Als unabhängige Dritte handeln wir frei von Emotionen im Sinne des Erblassers.

 

Durch die Testamentsvollstreckung können "schwache" Erben geschützt werden, ein unberechtigter Zugriff von Gläubigern abgewehrt, die Unternehmensnachfolge gesichert und die Erbauseinandersetzung erheblich vereinfacht werden.

 

Unsere Tätigkeiten im Bereich der Testamtsvollstreckung gehen von der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft unter den Miterben über die Erfüllung von Vermächtnissen und die Verwaltung des Nachlasses durch sogenannte Dauervollstreckung bis hin zur jahrelangen Führung eines zum Nachlass gehörenden Unternehmens.

 Unsere Leistungen im Überblick.

  • Beratung bei Ihrer individuellen Nachfolge- bzw. Erbfolgeplanung sowohl im Firmen- als auch im Privatkundenbereich
  • Prüfung der Zweckmäßigkeit/Notwendigkeit einer Testamentsvollstreckung
  • Übernahme der Testamentsvollstreckung inklusive Verwaltung, Rechnungslegung, Verteilung und Verwertung
  • Erstellung von Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen

 

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