Steuerkanzlei Hetsch Prüfung Makler -und Bauträgerverordnung Bild

Gewerbe verpflichtet

Die MaBV-Prüfung erstreckt sich auf bestimmte Gewerbetreibende im Sinne des § 34c GewO (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe GewO - Bauherren (Bauträger), Baubetreuer).

Diese Gewerbetreibenden sind nach § 16 Abs. 1 MaBV verpflichtet, sich auf die Einhaltung der aus der MaBV ergebenden Verpflichtungen für jedes Kalenderjahr prüfen zu lassen, auch wenn nur ein einziger Auftrag ausgeführt wurde.

 

Ihr Nutzen.

Da es sich hierbei um meist um Tätigkeiten handelt, die ausschließlich Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern vorbehalten sind, kooperieren wir hier oftmals mit den Steuerberatern unserer Mandanten.

Leistungen im Überblick.

  • Prüfung der Voraussetzungen für die Abgabe einer Negativerklärung
  • Prüfung der Einhaltung der Vorschriften nach §§ 2 bis 14 MaBV 
  • Ausführliche Berichterstattung über die Durchführung der Prüfung in einem aussagefähigen Prüfungsbericht mit den erforderlichen Aufstellungen und Prüfungsfeststellungen unter Berücksichtigung der aktuellen Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)

Ihre Investition.

Individuell vereinbartes Fixhonorar.

 

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