Nachlassplanung und Testamentsvollstreckung für Germering, Gräfelfing und Planegg

Nachlassplanung und Testamentsvollstreckung für Germering, Gräfelfing und Planegg

Nachlassplanung - Erbschaftssteuererklärung - Testamentsvollstreckung
Unser Team regelt Deine Erb-Angelegenheit!

Der Verlust eines geliebten Menschen ist tragisch. Noch schlimmer wird es oft – das zeigt die Erfahrung – wenn es darum geht, die Hinterlassenschaften aufzuteilen. Plötzlich spielen selbst Familienbande nur noch eine untergeordnete Rolle. Eine nervliche Zerreißprobe. Wir sagen: Konzentriere Dich darauf, den Verlust emotional zu verarbeiten – um das Erbe beziehungsweise die Testamentsvollstreckung kümmern wir uns!
Gleichzeitig kann man sich nicht früh genug darum kümmern, dass für den Ernstfall alles geregelt ist. Wir beraten Dich und helfen Dir, ein steuerrechtlich vorteilhaftes Testament aufzusetzen. So kannst Du Konflikte unter Deinen Erben vermeiden und jedem das vermachen, was ihm Deiner Meinung nach zusteht. Vertraue uns deine Erb-Angelegenheit an – unsere ausschließlich zufriedenen Mandanten aus Puchheim, Gilching und Fürstenfeldbruck sowie aus dem gesamten Großraum München sprechen eine eindeutige Sprache!

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Deine Vorteile bei uns

Du konzentrierst dich auf das Wesentliche

Das wichtigste nach einem Trauerfall ist die emotionale Verarbeitung. Wir schaffen den nötigen Freiraum!

Du bist in den besten Händen

Wir haben jahrelange Erfahrung. Du wirst von Profis betreut, die Dir verschaffen, was Dir zusteht.

Du bekommst einen vertrauenswürdigen Partner

Dein Vertrauen ist unsere Arbeitsgrundlage. Deshalb spielen wir immer mit offenen Karten.

Du bekommst einen guten Zuhörer

Kein Fall ist wie der andere – entsprechend legen wir großen Wert darauf, Dir zuzuhören.

Du weißt von Anfang an, was du bezahlst

Kostentransparenz ist einer unserer wichtigsten Grundsätze – damit Du keine Überraschung erlebst.

SCHNELL IM BILDE

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Unsere Leistungen in Sachen Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung für Germering, Gräfelfing und Planegg

Gestaltung von Testamenten

Wer soll was bekommen? Diese Frage lässt sich nur über ein Testament nach deinen Vorstellungen regeln. Wir helfen dir einen steueroptimierten letzten Willen aufzusetzen.

Testamentsvollstreckung / Nachlassverwaltung

Jeder soll genau das bekommen, was du vorsiehst? Du willst Konflikte vermeiden? Dann solltest Du auf unsere professionelle Hilfe als Testamentsvollstrecker beziehungsweise Nachlassverwalter setzen.

Schenkungs- und Erbschaftssteuer

Sowohl Schenkungen als auch Erbschaften müssen versteuert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich aber Vorteile geltend machen. Wir helfen Dir, eine optimale Erbschaftssteuererklärung abzugeben!

Planung von sicheren und gerechten Übertragungen

Du willst eine Übertragung zu Lebzeiten, die steuerlich günstig und Deinen Erben gegenüber gerecht ist? Wir helfen dabei eine steueroptimierte Teilung Deines Vermögens nach Deinen Vorstellungen herbeizuführen. Von der Planung bis zur Durchführung – wir sind Dein Partner.

Beratung von Erben

Eine Erbengemeinschaft birgt in der Regel hohes Konfliktpotenzial. Wir zeigen Dir, wem was zusteht, und ersticken so Konflikte im Keim.

Steuerkanzlei Hetsch Stefan Hetsch

Stefan Hetsch

Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

Wie kann ich Dir helfen?

Ein Todesfall in der Familie und Du weißt nicht weiter? Du möchtest wissen, wie du deinen Nachlass steuerlich am vorteilhaftesten weitergeben kannst?
Wir helfen Dir gerne!

 

Dein Stefan Hetsch

 

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Nachlassplanung und Testamentsvollstreckung für Germering, Gräfelfing und Planegg

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer

Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Wert des Erbes und der Steuerklasse. Im Erbschaftsrecht gibt es drei verschiedene Steuerklassen, für die jeweils unterschiedliche Steuersätze gelten. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder sowie Enkel gehören der Steuerklasse I an. Eltern und Großeltern nur dann, wenn der Erblasser verstorben ist. Ansonsten fallen diese genauso wie Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern sowie geschiedene Ehegatten in Steuerklasse II. Steuerklasse II umfasst alle übrigen Erben. Detaillierte Infos zu Deinem individuellen Fall lassen wir dir gerne im Rahmen unserer Nachlassplanung und Testamentsvollstreckung für Germering, Gräfelfing und Planegg zukommen.

Welche Freibeträge gelten für Erbschaften?

Wie bei der Erbschaftssteuer richtet sich die Existenz beziehungsweise die Höhe eines Freibetrages nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erbe und Erblasser. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro, für Enkel 200.000 Euro, für Eltern im Erbfall 100.000. Für alle übrigen Erben beträgt der Freibetrag 20.000 Euro. Detaillierte Infos zu Deinem individuellen Fall lassen wir dir gerne im Rahmen unserer Nachlassplanung und Testamentsvollstreckung für Germering, Gräfelfing und Planegg zukommen.

Muss ich mich im Erbfall an das Finanzamt wenden?

Ab Einsetzen der Steuerpflicht, also mit dem Tod des Erblassers, haben Erben drei Monate Zeit, dem Finanzamt ihr Erbe zu melden. Entsprechende Formulare werden dort ausgehändigt. Das Finanzamt errechnet anhand der vorliegenden Daten den Wert des Erbes. Übrigens: Banken und Versicherungen sind verpflichtet, Erbfälle bei der Steuerbehörde anzuzeigen. Sich dem Finanzamt gegenüber hinsichtlich des Erbes bedeckt zu halten, bringt also nichts. Detaillierte Infos zu Deinem individuellen Fall lassen wir dir gerne im Rahmen unserer Nachlassplanung und Testamentsvollstreckung für Germering, Gräfelfing und Planegg zukommen.

Lässt sich die Erbschaftssteuer mit einer Schenkung umgehen?

Grundsätzlich werden sämtliche Schenkungen, die der Erblasser vor seinem Ableben getätigt hat, auf die Erbschaft angerechnet. Hier spielt allerdings der Zeitpunkt der Schenkung eine entscheidende Rolle. Liegt die Schenkung vom Zeitpunkt des Todes aus gerechnet mehr als zehn Jahre zurück, so entfallen darauf keine Steuern. Detaillierte Infos zu Deinem individuellen Fall lassen wir dir gerne im Rahmen unserer Nachlassplanung und Testamentsvollstreckung für Germering, Gräfelfing und Planegg zukommen.

Wie kann ich die Schenkungssteuer umgehen?

Mit gewissen Gestaltungen lässt sich die Schenkungssteuer zumindest teilweise vermeiden. Etwa, indem im zehn Jahres-Turnus Schenkungen in Höhe des Freibetrages vorgenommen werden. Oder mittels sogenannter Kettenschenkungen. Welche Möglichkeiten du hast, zeigen Dir unsere Experten im Bereich Nachlassplanung und Testamentsvollstreckung für Germering, Gräfelfing und Planegg gerne in einem Beratungsgespräch auf.

Bieten Sie Ihre Leistungen im Bereich Nachlassplanung & Testamentsvollstreckung auch für andere Regionen an?

Selbstverständlich betreuen wir im Bereich Nachlassplanung & Testamentsvollstreckung auch Kunden aus anderen Orten und Regionen. Egal woher Sie kommen ¬– Ihre Erbangelegenheit ist bei uns in den richtigen Händen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.