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Testamentsvollstreckung für Starnberg und Umgebung

Nachlassplanung - Testamentsgestaltung - Nachlassverwaltung. Wir sorgen für eine einwandfreie Testamentsvollstreckung!
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Steuerberaterin in einem modernen Büro lächelnd, mit Blick auf einen Monitor und Kollegen im Hintergrund. Steuerkanzlei Hetsch in Germering.
Mitarbeiter der Kanzlei Hetsch sitzt lächelnd an einem Besprechungstisch mit Laptop, umgeben von Pflanzen und hellem Licht. Freundliches Gespräch in einem modernen Büro.
Mitarbeiterin der Kanzlei Hetsch lächelt während eines Gesprächs in einem hellen Besprechungsraum, im Hintergrund Pflanzen und Wandkunst. Professionelles und freundliches Kundengespräch.
Drei Mitarbeiterinnen der Kanzlei Hetsch sitzen zusammen an einem Besprechungstisch und arbeiten gemeinsam an einem Laptop. Teamarbeit und Kollaboration in einem modernen Büro.

Grundlagen des Erbrechts

Das Erbrecht regelt, wer im Todesfall das Vermögen einer Person erhält. Dies kann durch ein Testament festgelegt werden, in dem der Erblasser bestimmt, wer was bekommt. Gibt es kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Hierbei haben nahe Verwandte, wie Kinder oder Ehepartner, Vorrang. Pflichtteilsansprüche sorgen dafür, dass bestimmte Erben trotz anderslautendem Testament einen Mindestanteil erhalten. Zusätzlich fallen oft Erbschaftssteuern an, die je nach Vermögen und Verwandtschaftsgrad unterschiedlich ausfallen.

Testamentsvollstreckung erklärt

Die Testamentsvollstreckung ist eine Maßnahme, bei der eine Person – der Testamentsvollstrecker – damit beauftragt wird, den letzten Willen des Verstorbenen umzusetzen. Dies geschieht auf ausdrücklichen Wunsch im Testament. Der Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass die Nachlassverteilung reibungslos abläuft, Streitigkeiten vermieden werden und alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Es können mehrere Personen als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, um verschiedene Teile des Nachlasses zu verwalten.

Formen der Testamentsvollstreckung

Es gibt zwei Hauptformen der Testamentsvollstreckung. Bei der sogenannten Abwicklungsvollstreckung setzt der Testamentsvollstrecker die im Testament festgelegten Wünsche des Erblassers um. Alternativ gibt es die Verwaltungsvollstreckung, bei der der Testamentsvollstrecker den Nachlass über einen bestimmten Zeitraum verwaltet. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Nachlass an die Erben übergeben. Es ist wichtig, diesen Zeitraum im Testament klar zu definieren, um Missverständnisse und Verzögerungen zu vermeiden.

Du erhältst bei uns eine Expertise, die weit über die „klassische“ Steuerberatung hinausgeht.

Als Erfolgscoach und Strategiepartner stehen wir Dir engagiert zur Seite und geben Dir den Rückenwind, den Du brauchst, um Deine Ziele zu erreichen. Deswegen betreuen wir Dich ganzheitlich und gehen motiviert die Extrameile.

Mehr über uns!
Stefan Hetsch
Inhaber
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Testamentsvollstreckung richtig organisieren

Um Deine Testamentsvollstreckung sicher zu planen, solltest Du Deinen letzten Willen klar im Testament festhalten. Unsere Kanzlei unterstützt Dich dabei mit einer umfassenden Nachlassverwaltung und sorgt für eine steuerliche Optimierung Deines Erbes.

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Stefan Hetsch sitzt lächelnd im Besprechungsraum mit blauen Stühlen und einem inspirierenden Wandbild im Hintergrund.