Grundstückseigentümer sind aufgefordert bis Ende Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben, denn ab 2025 greift die neue Grundsteuerregelung auch in Bayern. Sechs Millionen Grundstücke müssen neu berechnet werden. Die Herausforderung dabei: die Ermittlung des Wertes.
Denn es gibt zahlreiche Ausnahmen, die sich je nach Bundesland unterschiedlich auswirken. Wir helfen Ihnen bei den nächsten wichtigen Schritten!
Fragen Sie uns als Steuerberater und wir erstellen Ihnen ein unverbindliches, individuelles Angebot.
Sie erhalten von uns eine Mitteilung, welche Unterlagen wir von Ihnen zur Bearbeitung benötigen.
Nun können Sie sich entspannen. Wir erstellen für Sie die Grundsteuererklärung und übermitteln diese an das zuständige Finanzamt.
Zum Abschluss überprüfen wir für Sie den Grundsteuerbescheid sowie die für Ihr Bundesland geltende Grundsteuererhebung.
Die Grundsteuer berechnete Ihre Gemeinde bisher auf der Basis des sog. „Einheitswertes“. Diesen ermittelt das Finanzamt auf der Grundlage der Wertverhältnisse vom 01.01.1964, in einem ziemlich komplizierten Verfahren. Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dieser Wert so nicht mehr verfassungsgemäß ist. Ziel ist es, mit der Grundsteuerreform ab 2022, eine verfassungskonforme Besteuerung von Grundstücken zu ermöglichen. Daher müssen alle deutschen Grundstücke zum 01.01.2022 neu bewertet werden – schätzungsweise handelt es sich dabei um ca. 36 Mio. Grundstücke. Für Sie heißt das: Als Grundeigentümer, müssen Sie jetzt handeln.
Verantwortlich für die rechtzeitige Abgabe einer eigenen Steuererklärung sind alle Grundstückseigentümer selbst. Die Pflicht zur Abgabe gilt für jedes Grundstück und jede Immobilie in Deutschland. Beachten Sie dabei, dass auch privat genutzte Ferienimmobilien, Geschäftsgrundstücke sowie Baugrundstücke, auf denen vielleicht nur eine Garage steht, unter die Regelung fallen. Verpflichtende Angaben sein.
Für jedes Grundstück muss eine eigene Grundsteuererklärung abgegeben werden:
Dazu gehört von der Jagdhütte oder dem Bootshaus über die Ferienwohnung bis hin zum Schloss Neuschwanstein grundsätzlich erst einmal alles.
Sind auch Sie Eigentümer und müssen demnächst eine Grundsteuererklärung abgeben? Dann kommen Sie auf uns zu. Wir kümmern uns um die Bewertung & Ermittlung der Grundsteuer für alle Ihre Immobilien und Grundstücke. Anschließend übermitteln wir die erforderlichen Daten an die zuständige Finanzverwaltung.
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
Sie benötigen Unterstützung bei der Grundsteuererklärung? Im Raum Germering helfen wir Ihnen gerne weiter!
Kontaktieren Sie uns!
Ihr Stefan Hetsch
grundsteuer@kanzlei-hetsch.de
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Für die Neubewertung Ihrer Grundstücke und Immobilien im Zuge der Grundsteuerreform müssen Sie mitwirken. Zwischen den 1. Juli und den 31. Oktober ist die „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ Angaben zu Ihrem Grundbesitz zu machen. Diese muss in elektronischer Form über das Steuer-Onlineplattform ELSTER erfolgen. Die Abgabefrist der Grundsteuererklärung ist der 31. Oktober 2022. Anschließend ermittelt die Stadt beziehungsweise Gemeinde anhand der vorliegenden Daten die zu zahlende Grundsteuer. Der Grundsteuerbescheid mit der neuberechneten zu zahlenden Grundsteuer wird dem Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie zugesendet.
Halten Sie für die Bewertung der Grundsteuer folgende Unterlagen bereit:
Was da genau auf Sie zu kommt und welche Unterlagen Sie benötigen besprechen wir mit Ihnen in Ruhe.
Um die Grundsteuer zu bestimmen soll zukünftig der Bodenrichtwert und eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete eine wesentliche Rolle spielen. Zudem bezieht sich die neue Grundsteuerreform auf die Größe und Lage des Grundstücks, sowie Alter und die Art der Nutzung (privat oder betrieblich) des darauf errichteten Gebäudes.
Die Grundsteuer wird auch künftig werteorientiert berechnet: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz
Was sich bei der Berechnung ändert: Die Öffnungsklausel erlaubt den Ländern aber eigene Gesetze zur Grundsteuer zu erlassen. Damit steht es den Bundesländern offen, ihre individuellen Grundsteuergesetze als Alternative zur bundesdeutschen Gesetzgebung anzuordnen. Einige Bundesländer, unter anderem Bayern, haben von diesem Recht Gebrauch gemacht und passen damit das Berechnungsmodell an die eigenen Gegebenheiten an. Der Freistaat entschied sich für ein „reines Flächenmodell“.
Weitere Bundesländer die bei dem Thema Grundsteuerreform einen Sonderweg gehen:
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Die bisherige Grundsteuer beruft sich auf Werte aus dem Jahr 1964. 2018 hat das Bundesverfassungsgericht diese Regelungen für ungerecht beurteilt, weil diese mit der steuerlichen Gleichbehandlung nicht mehr vereinbar sei. Aus diesem Grund müssen in Deutschland alle Immobilien und Grundstücke neu berechnet und im Jahr 2025 durch eine neue Grundsteuer ersetzt werden.
Sie müssen in der Steuererklärung die Grundsteuer angeben. Sie wird in der Steuererklärung unter „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ als Werbungskosten abgesetzt. Beachten Sie, wenn Sie Ihre Immobilie selbst nutzen, können Sie die Grundsteuer nicht absetzen. Ähnliches gilt für Eigentümer, die ihre Immobilie zum Teil vermieten. Diese können die Grundsteuer nur anteilig absetzen.
Ob die Grundsteuer mit der Reform teuer wird, muss im Einzelfall geprüft werden. Ziel der Grundsteuerreform ist grundsätzlich keine Erhöhung, sondern insgesamt kostenneutral auszufallen. Je nach Bundesland müssen die Immobilien nach dem jeweiligen Berechnungsgrundlagen berechnet werden. Hinzu kommt, dass im Jahr 2022 viele Gemeinden ihren Hebesatz für die Grundsteuer A (Landwirte) und B (Hausbesitzer) erhöhen.
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