Grundsteuerreform

Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform

Erfahre hier, welche Änderungen in der Grundsteuerreform auf Dich zukommen und wie Du Deine Immobilien korrekt bewertest und meldest.

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Mitarbeiter der Kanzlei Hetsch sitzt lächelnd an einem Besprechungstisch mit Laptop, umgeben von Pflanzen und hellem Licht. Freundliches Gespräch in einem modernen Büro.

Grundsteuererklärung – Darauf kommt es an

Die Grundsteuererklärung ist entscheidend, um den neuen Bewertungsregeln der Grundsteuerreform gerecht zu werden. Du musst Deine Grundstücke und Immobilien korrekt angeben, damit die Steuer entsprechend berechnet wird. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Du beachten solltest:

Fristen einhalten: Achte auf die Abgabefristen für die Erklärung.
Angaben prüfen: Grundstücksgröße, Nutzungsart und Bodenrichtwerte korrekt erfassen.
Rechtzeitig einreichen: Vermeide Bußgelder durch pünktliche Abgabe.
Beratung nutzen: Lass Dich bei Unsicherheiten professionell beraten.
Verantwortlichkeiten

Wer ist zur Grundsteuererklärung verpflichtet?

Als Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie bist Du selbst für die fristgerechte Abgabe der Grundsteuererklärung verantwortlich. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um private oder gewerblich genutzte Immobilien handelt – auch Ferienimmobilien oder unbebaute Grundstücke fallen darunter.
Bebaute und unbebaute Grundstücke
Einfamilien-, Zweifamilien- und Mehrfamilienhäuser
Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücke
Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke
Sonstige bebaute Grundstücke, z. B. Ferienwohnungen oder Garagen
Fokus auf eine lächelnde Mitarbeiterin der Kanzlei Hetsch im Hintergrund während eines Gesprächs mit einem Kunden. Professionelle Beratungssituation.
Unser Service

Wir helfen Dir bei der Grundsteuererklärung

Unsere Kanzlei kümmert sich um die komplette Bewertung und Ermittlung der Grundsteuer für all Deine Immobilien und Grundstücke. Die erforderlichen Daten übermitteln wir anschließend sicher und zuverlässig an die Finanzverwaltung. Vertraue auf unsere Expertise und lass uns gemeinsam die besten Lösungen für Deine Steuerangelegenheiten finden. Kontaktiere uns gerne für eine persönliche Beratung und Unterstützung!

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Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Um die Grundsteuer zu bestimmen soll zukünftig der Bodenrichtwert und eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete eine wesentliche Rolle spielen. Zudem bezieht sich die neue Grundsteuerreform auf die Größe und Lage des Grundstücks, sowie Alter und die Art der Nutzung (privat oder betrieblich) des darauf errichteten Gebäudes. Deshalb wird künftig die Grundsteuer wie folgt berechnet:

Grundsteuer = Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz

Was die drei Faktoren der Formel bedeuten:

Grundsteuerwert
Dieser Wert wird vom Finanzamt anhand einer Feststellungserklärung ermittelt und berücksichtigt Faktoren wie die Lage, Größe und Nutzung des Grundstücks sowie das Gebäude.
Steuermesszahl
Diese Zahl ist gesetzlich festgelegt und gibt an, wie hoch der Anteil ist, der vom Grundsteuerwert zur Berechnung der Steuer herangezogen wird.
Hebesatz
Der Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und bestimmt, wie stark die Grundsteuer letztendlich ausfällt.

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Stefan Hetsch sitzt lächelnd im Besprechungsraum mit blauen Stühlen und einem inspirierenden Wandbild im Hintergrund.